Welche Kosten fallen bei der pri­­va­ten Un­­fall­­ver­­sich­­er­­ung unter die Ber­­gungs­­kos­­ten?

Unfallversicherung Leistungen gut versorgtNeben der Zahlung der Versicherungssumme oder einer Unfallrente bei einer dauerhaften Invalidität kommt Ihre Unfallversicherung auch für eventuelle Berge- oder Suchkosten auf. Denn häufig müssen Sie nach einem schweren Unfall auch geborgen, also ins Krankenhaus oder zu einem Arzt gebracht, werden.

Die private Unfallversicherung sorgt dafür, dass Sie für diese Kosten nicht selbst aufkommen müssen. Wichtig: Die genaue Höhe der maximalen Bergungskosten ist meistens vertraglich bestimmt.

Lesen Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss die Polizze genau durch und verlangen Sie gegebenenfalls eine Änderung der maximalen Bergekosten. Mit einer Summe um ca. 10.000 Euro sollten Sie auf der sicheren Seite sein.

Sind in Ihrem Vertrag also beispielsweise 10.000 Euro als maximale Bergekosten festgeschrieben, bezahlt die Versicherung bis zu 10.000 Euro für Bergekosten. Fallen die Kosten höher aus, müssen Sie für den Rest selbst aufkommen.

Diese Kosten fallen unter die Bergekosten

Suchkosten

Sind Sie beispielsweise im Gebirge oder im Wald verschollen, sind Kosten für Suchhunde-Einsätze oder andere Suchaktionen im Versicherungsschutz inkludiert.

Transport ins Krankenhaus und eventueller Krankenhauswechsel

Wenn Sie einen Unfall erleiden und aufgrund dessen ins Krankenhaus gebracht werden müssen, werden diese Transportkosten von der Versicherung übernommen. Das gilt für das In- und Ausland.

Falls sich der Unfall in schwer zugänglichem Gelände ereignet hat oder ein Notfall vorliegt, ist auch der Krankentransport mittels Hubschrauber inkludiert.

Bei medizinischer Notwendigkeit wird auch der Transport oder Wechsel in eine Spezialklinik von der Versicherung bezahlt.

Rettungskosten ohne eigene Verletzung

Selbst wenn Sie keine Verletzung erlitten haben, sondern aufgrund eines Unwetters oder Hochwassers in einem gefährlichen Gebiet festsitzen, bezahlt die Unfallversicherung den Rettungseinsatz.

Wenn Sie also bei einer Wanderung im Hochgebirge von einem plötzlichen Wetterumschwung überrascht werden, sind Ihre Bergekosten auch ohne eigene Verletzung gedeckt.

Rückholkosten aus dem Ausland

Sobald es medizinisch vertretbar ist und der behandelnde Arzt das OK gibt, können Sie sich nach Hause oder in ein Krankenhaus in Österreich transportieren lassen.

Überführung im Todesfall

Sollten Sie bei einem Unfall versterben, ist auch die Überführung des Leichnams in den Heimatort Teil des Versicherungsschutzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall im In- oder Ausland passiert.

Bergekosten als zusätzliche Leistung

Achtung: Nicht bei allen Versicherungen sind die Bergekosten automatisch im Versicherungsschutz inkludiert. Lesen Sie vor dem Vertragsabschluss deshalb Ihre Polizze genau durch.

Sind die Bergekosten nicht Bestandteil des Vertrags, macht es auf jeden Fall Sinn, diese zu in den Vertrag aufzunehmen. Ihre Prämie wird sich so zwar geringfügig erhöhen, aber wie bereits oben beschrieben, können die Bergekosten schnell tausende Euro ausmachen.

Ohne Inkludierung der Bergekosten bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: