Das sind die 5 Hauptunterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung
Unterschied 1: Unterschiedliche Geltungsbereiche
Einer der Hauptunterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeitsunfälle oder Unfälle auf dem Arbeitsweg deckt. Bei der privaten Unfallversicherung sind hingegen Arbeits- und Freizeitunfälle versichert.
Wenn Sie also zum Beispiel auf einer Mountain-Bike-Tour stürzen und sich bleibende Schäden zuziehen, sind Sie nur mit einer privaten Unfallversicherung bestmöglich geschützt. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in diesem Fall nichts.
Unterschied 2: Zahlung der Versicherung bei einem geringen Invaliditätsgrad
Ein weiterer großer Unterschied ist eine etwaige Zahlung der Versicherung im Fall einer Invalidität. Während bei der privaten Unfallversicherung theoretisch bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% gezahlt wird, leistet die gesetzliche Unfallversicherung erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 %.
Wenn Sie beispielsweise den Ringfinger bei einem Unfall verlieren, haben Sie laut Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad von 10 %. Während Ihnen bei der privaten Unfallversicherung jetzt 10 % der vereinbarten Versicherungssumme zustehen, gehen Sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung leer aus und bekommen keinen Cent.
Unterschied 3: Umfang des Versicherungsschutzes
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist Ihr durchschnittliches Gehalt der letzten 12 Monate die Bemessungsgrundlage für die Zahlung einer Rente oder eines einmaligen „Versehrtengeldes“. Sie können Ihren Versicherungsschutz also nicht selbst erweitern.
Im Gegensatz dazu bietet Ihnen eine private Unfallversicherung die Möglichkeit, sich wirklich umfangreich abzusichern. Sie können nämlich die Versicherungssumme, also den Betrag der bei einer Invalidität von der Versicherung ausgezahlt wird, selbst festlegen.
Wichtig: Eine höhere Versicherungssumme hat jedoch auch in der Regel eine höhere Versicherungsprämie zur Folge.
Damit Sie die Versicherungssumme nicht zu hoch ansetzen, geben wir Ihnen in unserem ausführlichen Beitrag zur richtigen Höhe der Versicherungssumme wertvolle Tipps zur optimalen Höhe der Versicherungssumme. Hier geht’s zum Beitrag.
Unterschied 4: Inkludierung von Berufskrankheiten
Da bei der privaten Unfallversicherung Krankheiten nicht als Unfälle gelten und daher nicht versichert sind, sind auch Berufskrankheiten nicht im Versicherungsschutz inkludiert.
Schutz gegen Berufskrankheiten bietet daher nur die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn Sie also durch jahrelangen, berufsbedingten Umgang mit Chemikalien oder anderen gesundheitlichen Stoffen Schäden davongetragen haben, müssen Sie sich an die gesetzliche Unfallversicherung wenden.
Auf der Webseite der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (= „Versicherungsanbieter“ der gesetzlichen Unfallversicherung) ist alles Wissenswerte zum Thema Berufskrankheiten zusammengefasst. Außerdem finden Sie dort eine Liste aller anerkannten Berufskrankheiten.
Unterschied 5: Rentenänderung im Fall einer Gesundheitsbesserung
Bei einem Unfall mit bleibenden Schäden wird spätestens nach einem Jahr von einem Amtsarzt der Invaliditätsgrad anhand der Gliedertaxe und des prozentuellen Funktionsverlusts des betroffenen Körperteils bestimmt. Das gilt für die private- sowie auch für die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei der Rentenänderung im Falle einer gesundheitlichen Verbesserung Ihres Zustandes gibt es jedoch Unterschiede:
Bei der privaten Unfallversicherung hat eine spätere Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes keine Auswirkungen auf die Unfallrente. Nach der Zuerkennung darf der Betrag nicht mehr reduziert werden.
Anders verhält es sich jedoch bei der gesetzlichen Unfallversicherung: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand hier im Laufe der Jahre verbessert, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung aufgefordert werden, Ihre Invalidität erneut von einem Amtsarzt diagnostizieren zu lassen.
Stellt der Arzt dann eine tatsächliche Verbesserung fest, kann sich Ihre Unfallrente reduzieren oder sogar ganz wegfallen.
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