Welche Kosten werden von der pri­va­ten Un­fall­ver­sich­er­ung ge­deckt?

Unfallversicherung KostenDa Kosten wie etwa die Behandlung durch Ärzte und die Krankenhauskosten bereits von der Krankenkassa bezahlt werden, fragen Sie sich vielleicht, welche Kosten eigentlich von der privaten Unfallversicherung übernommen werden.

Das wichtigste Vorweg: Welche Kosten von der Versicherung übernommen werden, hängt stark von den vertraglich vereinbarten Leistungen ab. Die folgende Auflistung soll Ihnen lediglich einen Anhaltspunkt zu möglichen gedeckten Kosten geben.

In unserem ausführlichen Beitrag über nötige und unnötige Leistungen bei der Unfallversicherung, können Sie sich zudem einen Überblick über verschiedene Versicherungsleistungen verschaffen.

Kostendeckung der Unfallversicherung im Überblick

Heilkosten im Ausland

Die Krankenkasse bezahlt die Heilkosten, wenn Sie in Österreich sind. Auch mit den EU-Staaten gibt es hierbei Abkommen, dass die Kosten voll gedeckt werden. Außerhalb der EU gibt es mit manchen europäischen Staaten noch Sonderabkommen, durch diese Sie Zuschüsse zu den Kosten erhalten.

Außerhalb Europas müssen Sie aber die vollen Kosten der Behandlung selbst bezahlen. Mithilfe einer Unfallversicherung werden bei einem Unfall auch im Ausland die Heilkosten übernommen. Denn eine private Unfallversicherung gilt weltweit.

Kur- und Reha-Kosten

Alle Maßnahmen zur Verbesserung oder Beseitigung einer dauerhaften Invalidität werden hier von der Unfallversicherung bezahlt. Bei einem Unfall werden Sie aber zumeist nur eine Reha benötigen. Benötigen Sie aufgrund Ihres Unfalls eine Kur oder eine Reha, können diese Kosten von der Unfallversicherung gedeckt werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Krankenkasse, können Sie sich hier aussuchen wo Sie die Kur oder Reha machen möchten.

Bergungs-und Rückholkosten

Anfallende Kosten für Ihre Bergung im Notfall, den Verletztentransport oder Rückholkosten aus dem Ausland (bei medizinischer Notwendigkeit). Mehr Informationen zu Bergungs- und Rückholkosten haben wir Ihnen in einem eigenen Beitrag zusammengefasst. Klicken Sie hier, um zu diesem Beitrag zu gelangen.

Verlust des Einkommens (während des Heilverfahrens)

Als Angestellter oder Arbeiter müssen Sie sich darüber in den meisten Fällen keine Sorgen machen. Denn: Ihr Entgelt wird im Falle eines Unfalls für 6 Wochen weiterbezahlt. Deshalb macht es wenig Sinn, ein Spital- oder Unfall-Taggeld zu vereinbaren.

Sind Sie Selbstständiger bekommen Sie jedoch keine Entgeltfortzahlung. Sie müssen Ihr Einkommen für die Behandlungsdauer eines Unfalls daher selbst absichern.

Mithilfe eines Spital- oder Unfall-Taggelds können Sie genau das machen. Dabei bekommen Sie pro Tag den Sie im Krankenhaus verbringen bzw. arbeitsunfähig sind, einen vertraglich bestimmten Betrag ausgezahlt.

Verlust des Einkommens (nach Heilverfahren)

Da nicht jede Verletzung geheilt werden kann, hinterlassen Unfälle auch nach dem Heilverfahren noch Schäden. Diese schränken Ihre Belastungs- oder Bewegungsfähigkeit ein. Diese Einschränkungen wirken sich auch auf Ihren Beruf aus. Sie können entweder weniger Arbeitsstunden leisten oder denselben Beruf nicht mehr ausüben. Im schlimmsten Fall können Sie gar keinen Beruf mehr ausüben.

Das hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf Ihr Einkommen. Damit Sie weiterhin finanziell abgesichert sind, hilft Ihnen bei voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit eine Unfallrente. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird Ihnen ein vertraglich vereinbarter Betrag regelmäßig ausbezahlt.

Mehr Informationen zur Unfallrente haben wir Ihnen in einem ausführlichen Beitrag zusammengefasst. Klicken Sie hier, um zum Beitrag zu gelangen.

Invaliditätsleistungen

Die Invaliditätsleistung (= Zahlung der Versicherungssumme) bildet den Grundbaustein jeder Unfallversicherung. Im Falle einer dauerhaften Invalidität in Folge eines Unfalls wird ein einmaliger Betrag an Sie gezahlt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Invaliditätsgrad und der Versicherungssumme. Mit dieser Zahlung sollten Sie dringend nötige Umbaukosten decken können.

Zusätzliche Kosten, die gedeckt sein können:

Kosmetische Operationen: Sind Teile Ihres Körpers aufgrund eines Unfalls entstellt, kommt die Unfallversicherung für kosmetische Operationen auf.

Zahnersatz: Haben Sie bei einem Unfall Zähne verloren? Die Unfallversicherung kommt für fixe Implantate auf, damit Ihr Gebiss wieder wie vorher ausseht.

Haushaltshilfe: Sind Sie aufgrund Ihres Unfalls nicht mehr in der Lage sich selbst um den Haushalt zu kümmern? Dann zahlt Ihnen die Unfallversicherung eine Hilfe für die Kleinigkeiten im Haushalt.

Pflegekosten: Sie bekommen zwar Hilfe im Haushalt, aber bei schweren Verletzungen benötigen Sie intensivere und professionelle Pflege. Zumindest anfangs schafft eine Pflegekraft Ihnen die nötige Entlastung, bis Sie gelernt haben mit Ihren Einschränkungen selbst fertig zu werden.

Psychologische Ersthilfe: Ein Unfall hinterlässt zumeist nicht nur Spuren an Ihrem Körper. Auch die Psyche wird dabei mitgenommen. Daher werden Ihnen Kosten für eine psychologische Beratung erstattet.

Rooming-In bei Kinderunfällen: Unfälle sind besonders bei Kindern eine schlimme Angelegenheit. Damit Sie so viel Zeit wie möglich mit Ihrem Kind verbringen können, wird für einen Platz im Zimmer Ihres Kindes gesorgt und die Übernachtungskosten werden übernommen.

Umschulungskosten: Nach einem schweren Unfall könne Sie oft Ihren Beruf nicht mehr ausüben. Um Ihnen den erneuten Einstieg in die Berufswelt zu erleichtern, werden Ihnen Umschulungskosten bezahlt.

Haustierversorgung: Manche Versicherer übernehmen sogar die Pflege Ihres Haustieres im Falle eines Unfalls. Da Sie sich vom Spital aus nicht um Ihr Haustier kümmern können, übernimmt der Versicherer die Organisation und Kosten der Pflege.

Bestattungskosten: Ist der schlimmste Fall eingetroffen, bekommen Ihre Hinterbliebenen über die Todesfallleistung eine Summe zur Deckung der Bestattungskosten.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass es bei diesen Kosten immer einen Maximalbetrag gibt. Das ist von Versicherer zu Versicherer grundlegend verschieden. Lesen Sie darum die Vertragsbedingungen ganz genau durch.

Manche Versicherer bieten Ihnen eine hohe maximale Kostendeckung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Andere decken unabhängig von der Invalidität immer nur einen Fixbetrag. Wieder andere decken die Kosten, solange Sie nicht eine Maximalsumme für alle Unfallkosten oder Heilkosten überschritten wird.

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