Wann bekommen Sie Ihr Geld von der Un­fall­ver­sich­er­ung aus­be­zahlt?

Wann zahlt die UnfallversicherungNach einem Unfall dauert es erst einmal eine Weile, bis die private Unfallversicherung Ihnen alle Leistungen ausbezahlt. Denn zuerst muss Ihr Fall von Seiten der Versicherung überprüft werden. Dafür hat der Versicherer 1 Monat Zeit.

Wird Ihr Leistungsanspruch angenommen, spricht man von einer Fälligkeit der Leistung. Dann stehen dem Versicherungsunternehmen 2 Wochen zur Verfügung, um den Betrag zu überweisen.

Die Ausnahme bilden hier die sogenannten Invaliditätsleistungen (Auszahlung der Versicherungssumme und Unfallrente). Hier muss erst der Invaliditätsgrad feststehen bevor Sie Ihr Geld erhalten. In vielen Fällen ist dies gar nicht so einfach und es kann zu Verzögerungen kommen. Damit Sie genau wissen, wann Sie Ihr Geld bekommen, habe ich Ihnen die möglichen Fristen und Verzögerungen zusammengefasst:

Wie lange dauert die Auszahlung bei Invaliditätsleistungen?

Sobald eine Invaliditätsleistung fällig wird, muss Ihnen die Unfallversicherung den Betrag innerhalb von 2 Wochen überweisen. Damit eine Leistung fällig ist, muss sowohl der Invaliditätsgrad als auch die Höhe der Auszahlung feststehen.

Für die Feststellung des Invaliditätsgrades müssen alle medizinischen Untersuchungen abgeschlossen sein. Diese Gutachten müssen Sie an die Unfallversicherung weiterleiten. Nun werden diese überprüft und die Höhe der Auszahlung wird gemäß Ihres Vertrages festgestellt. Für die Überprüfung hat der Unfallversicherer bis zu 1 Monate Zeit.

Sind der Invaliditätsgrad und die Höhe der Auszahlung fixiert, ist die Leistung fällig. Hier gibt es aber einige Ausnahmen. Denn die medizinischen Untersuchungen zur Feststellung der Invalidität können unter Umständen einige Zeit lang dauern.

Hinweis: Beachten Sie, dass es sich hier um besonders komplexe oder schwere Unfälle handelt. Normalerweise ist der Invaliditätsgrad rasch fixiert. Ich will Sie aber dennoch über mögliche Verzögerungen bei der Auszahlung informieren.

Folgende 3 Punkte sind Fälle, bei denen sich die Auszahlung verzögert:

1. Lange Dauer der medizinischen Behandlung

Ohne abgeschlossenem Heilverfahren ist es nicht möglich, den Invaliditätsgrad festzustellen. Erst wenn die Behandlung abgeschlossen ist, steht fest wie gut der Schaden verheilt ist bzw. welcher Schaden dauerhaft bleiben wird. Handelt es sich also um einen schweren Unfall, wird durch das lange Heilverfahren auch die Auszahlung der Invaliditätsleistung verzögert.

Hinweis: In einigen Ausnahmefällen lässt sich der Invaliditätsgrad bereits vor abgeschlossener Behandlung feststellen. Zum Beispiel beim Verlust eines Fingers ist der Invaliditätsgrad sofort klar. Denn durch die Behandlung wird der Finger nicht mehr nachwachsen.

Aber auch in solchen Fällen wird die Leistung noch nicht fällig. Denn der Abschluss des Heilverfahrens ist eines der Dokumente, das der Unfallversicherer für die Prüfung des Falles benötigt. Ist dieses also noch nicht abgeschlossen, sind die Unterlagen unvollständig und es kann keine Fälligkeit der Leistung entstehen.

2. Invaliditätsgrad lässt sich schwer feststellen

Invalidität besteht nur, wenn der Schaden permanent ist. Im Vorhinein ist vor allem bei leichten Unfällen oft nicht klar, ob der Schaden heilbar ist oder bestehen wird. Daher ist es der Unfallversicherung erlaubt, bis zu einem Jahr mit der Bestimmung des Invaliditätsgrades abzuwarten.

Am Ende dieses Jahres muss dann aber eine fixe Prognose für die Zukunft gestellt werden – selbst wenn der Fall immer noch unklar ist.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie inzwischen gar keine Auszahlung bekommen. Ein gewisser Mindestinvaliditätsgrad lässt sich zumeist feststellen. Basierend auf diesem bekommen Sie sozusagen einen Teilbetrag und den Rest später, wenn der Invaliditätsgrad genau bestimmt werden kann.

3. Möglicher Tod des Versicherten

Besteht die Möglichkeit, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen stirbt, muss nur die Todesfallleistung ausbezahlt werden. Diese fällt weitaus geringer aus als die Invaliditätssumme. Befindet sich der Versicherungsnehmer daher in einem lebensbedrohlichen Zustand, wartet die Unfallversicherung erst einmal ab.

Sind Sie mit der Auszahlung der Leistungen unzufrieden?

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