Wie Sie Ihre Unfallversicherung kündigen
Um Ihre Unfallversicherung zu kündigen, können Sie entweder schriftlich einen Brief oder eine E-Mail verschicken oder bei Ihrer Unfallversicherung anrufen. Es ist wichtig, dass Sie einen Beweis für Ihre Kündigung in der Hand haben. Lassen Sie sich daher den Brief einschreiben und bitten Sie bei E-Mails und Telefonaten um ein Bestätigungsschreiben.
Damit Sie Zeit bei der schriftlichen Kündigung sparen, können Sie diese Mustervorlage der Arbeiterkammer verwenden (einfach hier klicken).
Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Unfallversicherung kündigen?
Ihre Unfallversicherung können Sie leider nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen. Hier müssen Sie sich an die vorgeschriebenen Fristen halten. Unter Berücksichtigung dieser Fristen, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Kündigung:
Möglichkeit 1: Ablauf der Vertragszeit
Bei Ablauf der Vertragszeit können Sie ohne Angabe von Gründen den Vertrag auflösen. Für die Kündigung zum Ende der Laufzeit müssen Sie eine Kündigungsfrist von 1 Monat einhalten.
Achtung: Verpassen Sie diese Frist wird Ihre Unfallversicherung automatisch um ein Jahr verlängert.
Möglichkeit 2: Verträge mit mehr als 3 Jahren Laufzeit
Haben Sie eine Unfallversicherung über mehr als 3 Jahre abgeschlossen, steht Ihnen das Recht zur Kündigung ab dem 3. Jahr zu. Beginnend mit dem Ende des 3. Versicherungsjahres, haben Sie nun zum Ende jedes Versicherungsjahres die Möglichkeit Ihre Unfallversicherung zu kündigen. Dafür müssen Sie jedoch eine Kündigungsfrist von 1 Monat einhalten.
Möglichkeit 3: Der Unfallversicherer vernachlässigt seine Pflichten
Sie haben Ihre Leistungen nicht erhalten und wollen deshalb Ihren Vertrag kündigen? Unter gewissen Bedingungen können Sie das auch machen. Dafür muss Ihr Unfallversicherer entweder einen gerechtfertigten Anspruch auf Auszahlung abgelehnt oder die Anerkennung verzögert haben.
Damit eine Verzögerung besteht, müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Die Invaliditätssumme und der Invaliditätsgrad sind noch nicht festgelegt.
- Sie haben den Unfall gemeldet und die Leistungen der Unfallversicherung verlangt
- Mindestens 2 Monate sind seit Punkt 2 vergangen – Verlangen Sie nun eine Erklärung wieso die Prüfung durch die Unfallversicherung noch nicht fertig ist
- Erhalten Sie innerhalb von 1 Monat keine Erklärung, werden die Leistungen der Unfallversicherung fällig und Sie bekommen das Recht den Vertrag zu kündigen.
In Streitfällen wegen gerechtfertigten Anspruchs wird es nötig sein, entweder gerichtlich vorzugehen oder die Ärztekommission einzuschalten. Diese entscheiden darüber, ob von Seiten der Unfallversicherung ein Fehler vorliegt oder nicht. Sind Sie im Recht, bekommen Sie Ihren Anspruch und das Recht den Vertrag zu kündigen.
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