Wie Sie Ihrer Unfallversicherung einen Unfall melden
Ein Unfall ist geschehen. Nach der Operation liegen Sie jetzt im Krankenhaus. Damit Sie an Ihr Geld kommen und Ihre Kosten gedeckt werden, müssen Sie Ihren Unfall erst einmal melden. Der behandelnde Arzt (Krankenhaus, Hausarzt) übernimmt die Meldung an die Krankenkasse für Sie. Die Meldung an Ihre private Unfallversicherung müssen Sie aber selbst übernehmen.
Wie melde ich den Unfall?
Bei der Unfallmeldung stehen Ihnen 2 Optionen zur Verfügung. Entweder Sie füllen ein Formular (Unfallmeldeblatt) aus oder Sie rufen bei Ihrer Unfallversicherung an (möglicherweise werden Sie dort aber nur auf das Formular hingewiesen).
Das Unfallmeldeblatt können Sie entweder online ausfüllen oder Sie müssen es per E-Mail oder Post (nicht so empfehlenswert, da es 1-2 Tage dauert bis der Brief ankommt) an Ihren Versicherer weiterleiten.
Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, werden dieselben Informationen von Ihnen verlangt. Daher haben wir Ihnen eine Liste aller wichtigen Punkte zusammengefasst. Zwar sind die Unfallmeldeblätter der Versicherer verschieden, aber gewisse Informationen brauchen Sie immer.
Welche Informationen benötige ich?
- Polizzen-Nummer Ihrer Unfallversicherung
- Persönliche Informationen des Versicherungsnehmers (Name, Adresse, etc.)
- Persönliche Informationen des Versicherten (Name, Adresse, etc.)
- Bankdaten für den Erhalt der Auszahlungen
- Allgemeine Angaben zum Unfall
- Ort des Unfalls mit einer Beschreibung des Unfallherganges
- Freizeitunfall oder Arbeitsunfall
- Einfluss von Substanzen während des Unfalls (Alkohol, Drogen, Medikamente)
- Wenn vorhanden, Hinweis auf andere Unfallversicherungen
- Private Unfallversicherungen, gesetzliche Unfallversicherungen, sonstige Versicherungen die Kosten übernehmen würden (Vereinsschutz, Kreditkartenschutz)
- Sofortige Leistungen Ihrer Unfallversicherung
Hinweis: Der behandelnde Arzt muss die letzte Seite der Unfallmeldung ausfüllen
Die letzte Seite der Unfallmeldung ist meistens für den behandelnden Arzt bestimmt. Dieser muss Ihnen Informationen zu Ihrer medizinischen Behandlung und den möglichen Folgen des Unfalls (Invalidität) ausfüllen.
Haben Sie alle diese Informationen zur Hand, sollten Sie die Unfallmeldung problemlos erledigen können.
Mögliche Zusatzinformationen
Manche Versicherer verlangen jedoch noch zusätzliche Informationen. Aber keine Sorge, es wird im Unfallmeldeblatt genau darauf hingewiesen. Hierbei handelt es sich zumeist nur um Kleinigkeiten, die wichtigsten Informationen haben Sie bereits mit den oberen Punkten zusammengetragen.
Die Zusatzinformationen haben zumeist mit dem Unfall selbst zu tun (z.B. KFZ-Lenker-Informationen bei Autounfällen) oder Sie müssen zusätzliche Dokumente einreichen (Ambulanzblatt, Polizeibericht).
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens innerhalb einer Woche müssen Sie den Unfall gemeldet haben. Diese Frist wird von den Versicherungsanstalten in den Obliegenheiten vorgeschrieben. Verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten, befreien Sie die Unfallversicherung von Ihrer Leistungspflicht. Nicht nur das, Sie geben der Unfallversicherung auch das Recht, den Vertrag zu kündigen. Es ist daher äußerst wichtig, diese Frist nicht zu verpassen.
Dabei gibt es natürlich Ausnahmen. Befindet sich Ihre Gesundheit in kritischem Zustand (Koma, schweres Trauma) sind Sie nicht in der Lage, den Unfall zu melden. In solchen Fällen darf die Unfallversicherung nicht so leicht aus der Haftung aussteigen.
Achtung: Beachten Sie hier den Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und Versicherten! Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den Obliegenheiten nachzukommen.
Haben Sie z.B. für Ihren Partner eine Unfallversicherung abgeschlossen und dieser hat einen Unfall erlitten, zählt es zu Ihren Pflichten den Unfall zu melden. Daher gilt für Sie immer die Frist von einer Woche, außer Sie sind bei dem Unfall auch schwer verletzt worden.
In der Regel gilt: Je früher, desto besser für Sie. Denn der Unfallversicherer muss den Unfall und die Folgen erst einmal selbst prüfen, bevor Sie Ihr Geld erhalten. Je früher Sie also den Unfall melden, desto früher kommen Sie an Ihr Geld und anfallende Kosten werden gedeckt.
Diese kurze Frist ist sowohl für Sie, als auch für die Unfallversicherung wichtig. Direkt nach dem Unfall ist sozusagen die Beweislage am klarsten. Denn solange die Verletzungen noch frisch sind, kann eindeutig bewiesen werden, dass Sie diese durch den Unfall erlitten haben. Zudem ist der Schaden nicht bereits teilweise verheilt. Das ist wichtig, denn im Rahmen der Überprüfung des Unfalls kann die Unfallversicherung zusätzliche Gutachten von Ärzten einfordern.
Was ist bei einem Unfalltod zu beachten?
Ist der schlimmste Fall eingetreten, gelten andere Fristen. Ihre Angehörigen müssen den Unfallversicherer in der Regel innerhalb von 3 Tagen über Ihren Unfalltod informieren.
In manchen Fällen ist der Unfall bereits gemeldet worden und der Versicherte später an den Folgen des Unfalls gestorben. Auch in diesem Fall ist es notwendig, die Unfallversicherung über den Tod zu informieren, auch wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.
Dann werden Sie über die nächsten Schritte informiert. Die Frist ist hierbei so kurz, damit von der Versicherung überprüft werden kann, ob der Tod tatsächlich durch einen Unfall herbeigeführt wurde. Nur dann wird die Todesfallleistung auch ausbezahlt.
Hinweis: Wenn Sie die Unfallversicherung über den Unfallversicherung-Vergleich von Durchblicker abschließen, steht Ihnen jederzeit eine kostenlose Service-Hotline zur Verfügung. Sollte beim Melden des Unfalls irgendwelche Unklarheiten oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an diese.
Sind Sie nach Meldung des Unfalls und Erhalt der Leistung mit Ihrer Versicherung unzufrieden?
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