Was ist die Versicherungssumme?
Bei der Versicherungssumme handelt es sich um die Summe, die dem Versicherten bei einem unfallbedingten und dauerhaften Personenschaden maximal ausbezahlt wird.
Diese Summe sollte idealerweise die Unfall-, Reha-, sowie etwaige Umbaukosten decken. Die Versicherungssumme kann frei gewählt werden und wird im Versicherungsvertrag festgeschrieben.
Voraussetzung für die Zahlung der Versicherungssumme ist allerdings eine dauerhafte Invalidität infolge eines Unfalls.
In welchem Verhältnis stehen der Invaliditätsgrad und eine Progression zur Versicherungssumme?
Wie viele Prozent der Versicherungssumme dann tatsächlich ausbezahlt werden, hängt allerdings vom Invaliditätsgrad ab. Der Invaliditätsgrad gibt an, zu wie viel Prozent Sie im Alltag eingeschränkt sind. Bei 0 % sind Sie kerngesund und bei 100 % vollständig invalid.
Genauere Informationen zur Invalidität und wie man den Invaliditätsgrad berechnet, haben wir Ihnen in einem eigenen Artikel zusammengefasst. Klicken Sie hier, um zu diesem Beitrag zu gelangen.
Wichtig: Obwohl es zwar durchaus möglich ist, einen Invaliditätsgrad von mehr als 100 % zu erreichen, zahlt die Versicherung dennoch nur 100 % der Versicherungssumme.
Zahlungen von mehr als 100 % der Versicherungssumme sind nur möglich, wenn Sie bei Vertragsabschluss eine Progression vereinbaren. Dadurch kann die maximale Auszahlung auf bis zu 500 % der Versicherungssumme steigen.
Wie eine Progression genau funktioniert, lesen Sie am besten in unserem ausführlichen Artikel zum Thema nach. Klicken Sie hier, um zum Artikel zu gelangen.
Das waren jetzt bestimmt ziemlich viele Informationen auf einmal. Bei Betrachtung eines praktischen Beispiels wird die Sache allerdings klarer:
Die Versicherungssumme mit einem praktischen Beispiel erklärt
Frau Mair hat vor einem Jahr eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000 Euro abgeschlossen. Vor einiger Zeit wurde Sie Opfer eines Verkehrsunfalles, bei dem Sie sich den linken Arm brach. Sie musste 2 Wochen im Krankenhaus verbringen und hat immer noch Probleme mit dem Arm.
Bei einer Folgeuntersuchung stellte ein Amtsarzt fest, dass Frau Mairs Arm nur noch zu 5/8 funktionsfähig ist. Sie ist auf diesem Arm also zu 3/8 invalid. Laut Gliedertaxe würde ein vollständiger Funktionsverlust eines Arms einer Gesamtinvalidität von 70 % entsprechen.
Unter Berücksichtigung dieser Punkte berechnet man nun Frau Mairs Invaliditätsgrad wie folgt: 3/8*0,7 = 26,3 %
Laut dieser Berechnung werden ihr 26,3% ihrer Versicherungssumme ausbezahlt. Bei einer Versicherungssumme von 150.000 Euro kommt man so auf eine Zahlung von 39.450 Euro.
Die Versicherungsprämie als Hauptfaktor der Prämienberechnung
Wichtig: Frau Mairs Unfall verdeutlicht, dass die Versicherungssumme direkt die Zahlung der Versicherung beeinflusst. Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Zahlung im Versicherungsfall.
Die Versicherungssumme beeinflusst jedoch nicht nur die Zahlung der Versicherung, sondern auch die Höhe Ihrer monatlichen Versicherungsprämie. Eine höhere Versicherungssumme hat meistens eine höhere monatliche Prämie zufolge.
Bestimmt Fragen Sie sich jetzt, wie hoch Ihre Versicherungssumme sein sollte. Mit dieser Frage sind Sie nicht allein. Deshalb haben wir für Sie einen detaillierten Artikel darüber verfasst. Klicken Sie hier, um mehr über die ideale Höhe der Versicherungssumme zu erfahren.
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