Welche Leistungen der Unfallversicherung sind notwendig? Wo können Sie sparen?

Unfallversicherung notwendige Leistungen sparenBei Unfallversicherungen gibt es eine Vielzahl an Leistungen, damit die Versicherung Ihren Bedürfnissen angepasst werden kann. So sichern Sie sich genau gegen die Risiken ab, die auf Sie zutreffen. Da aber jede Person unterschiedliche Bedürfnisse hat, sind einige dieser Zusatzleistungen für Sie nicht notwendig.

Damit Sie für den Unfallversicherung-Vergleich wissen, welche Leistungen wirklich notwendig für Sie sind und wo Sie bei den Kosten der Unfallversicherung sparen können, haben wir Ihnen diese Liste zusammengefasst. Diese haben wir eingeteilt in notwendige Leistungen, bedingt notwendige Leistungen und optionale Leistungen.

Notwendige Leistungen sind Kernleistungen der Unfallversicherung. Diese Leistungen kann grundsätzlich jeder brauchen und daher sollten sie immer in Anspruch genommen werden.

Bedingt notwendige Leistungen benötigen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Sie diese benötigen, hängt hier von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Wählen Sie hier nur jene Leistungen, die wirklich ein Risiko für Sie abdecken.

Optionale Leistungen sind wirklich nur in sehr wenigen Situationen bis gar nicht sinnvoll. Ein tatsächliches Risiko wird hier kaum abgedeckt. In den meisten Fällen können Sie sich all diese Leistungen sparen.

Hinweis: Für die Familienunfallversicherung (hier klicken) und die Seniorenunfallversicherung (hier klicken) gibt es Zusatzbeiträge. Aufgrund der speziellen Bedürfnisse dieser 2 Gruppen gibt es hierbei einige Zusatzpunkte zu beachten.

Notwendige Leistungen

Absicherung von Invalidität

Die einmalige Auszahlung der Versicherungssumme bei einem Invaliditätsfall ist der absolute Grundbaustein der Unfallversicherung. Hier sollte auf keinen Fall eingespart werden, denn bei Invalidität wirkt sich dieser Betrag auf Ihr gesamtes restliches Leben aus.

Bergungs- und Rückholkosten

Ein großer Teil der Freizeitunfälle geschieht im Gelände. Denken Sie dabei nur an wandern, Ski fahren oder klettern. Passiert dabei ein Unfall, sind Sie oft mehrere Kilometer von der nächsten befahrbaren Straße entfernt. Die Kosten, die bei Ihrer Bergung dann im Gelände entstehen, wollen Sie auf keinen Fall selbst tragen. Kommt ein Hubschrauber zum Einsatz, kostet das schnell tausende Euro.

Kosmetische Operationen

Ein Unfall ist nie eine angenehme Erinnerung. Wenn Sie tagtäglich Narben oder sonstige Verletzungen an Ihrem Körper sehen, werden Sie auch noch ständig daran erinnert. Kosmetische Operationen helfen dabei, die Spuren des Unfalls so gut wie möglich zu verwischen und verbessern das psychologische Wohlergehen. Müssten Sie selbst dafür aufkommen, bezahlen Sie je nach Eingriff Tausende Euro.

Kur-/Reha-Kosten

Da eine Kur oder eine Reha bei fast jedem schwereren Unfall anfällt, empfiehlt es sich diese Leistung von der Unfallversicherung decken zu lassen. Sie haben zudem den Vorteil, dass Sie sich Ihre Anstalt selbst aussuchen können. Von der Unfallversicherung bekommen Sie einen Fixbetrag egal wohin Sie gehen.

Bedingt notwendige Leistungen:

Unfallrente

Neben der einmaligen Auszahlung im Invaliditätsfall, gibt es noch die Zusatzoption der Unfallrente. Diese ist ein vorher festgelegter Betrag, der Ihnen monatlich bis ans Lebensende (außer anders vereinbart) bezahlt wird. So können Sie den Einkommensverlust bei einem Unfall decken. Eine Unfallrente macht somit vor allem Sinn, wenn Sie einen möglichen Einkommensverlust nicht anderweitig abgesichert haben. Wichtig: Eine Unfallrente wird Ihnen erst ausbezahlt, wenn Sie durch einen Unfall mindestens einen Invaliditätsgrad von 50 % erleiden.

Unfall- und Spital-Taggeld

Bei diesen Zusatzleistungen bekommen Sie für jeden Tag, den Sie berufsunfähig sind (Unfall-Taggeld) bzw. im Spital sind (Spital-Taggeld) täglich eine vorher festgelegte Summe ausbezahlt. Da bei einem schweren Unfall die Behandlung oft Wochen dauern kann, sind diese Zusatzleistungen sehr kostenintensiv.

Als Dienstnehmer werden Sie diese Leistung so gut wie nie benötigen. Denn Sie haben ein Recht auf eine Entgeltfortzahlung. Das bedeutet: Im Krankenstand bekommen Sie für mehrere Wochen weiterhin Ihr Gehalt. Es gibt daher keinen Grund, sich zusätzlich durch ein Unfall- oder Spital-Taggeld abzusichern.

Diese Zusatzleistungen kommen daher grundsätzlich nur für Selbstständige in Frage. Denn diese können keine Entgeltfortzahlung beziehen. Hier macht es Sinn, den vorübergehenden Einkommensverlust bei einem Unfall abzudecken.

Das Unfall- oder Spital-Taggeld sollten Sie aber nur ab dem Zeitpunkt beziehen, wann tatsächlich ein finanzielles Risiko besteht. Daher gibt es hier die Möglichkeit, eine Karenzfrist festzulegen. Erst nach Ablauf dieser Karenzfrist bekommen Sie Ihr Unfall- oder Spital-Taggeld täglich ausbezahlt.

Durch eine Karenzfrist wird die Versicherungsprämie stark gesenkt und Sie sichern sich nur gegen Ihr tatsächliches Risiko ab.

Herzinfarkte und epileptische Anfälle

Wird ein Unfall durch bestehende Krankheiten verursacht, dann verringert die Unfallversicherung den Auszahlungsbetrag. Man spricht hier vom sogenannten Mitwirkungsgrad. Für spezielle Ereignisse wie Herzinfarkte oder epileptische Anfälle gibt es aber eine Ausnahme.

Durch das Abschließen dieser Zusatzleistung bekommen Sie den vollen Betrag, auch wenn der Unfall durch den Herzinfarkt oder einen epileptischen Anfall ausgelöst wurde. Haben Sie also eine erhöhte Gefahr für diese, sollten Sie unbedingt die Zusatzleistung abschließen.

Zahnersatz

Die Notwendigkeit einer Zusatzleistung für Zahnersatz hängt von Ihren anderen Versicherungen ab. Besitzen Sie eine Zahnzusatzversicherung oder werden die Kosten des Zahnersatzes von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen, dann brauchen Sie diese Leistung nicht.

Ansonsten sollten Sie diese dazu nehmen. Ein Zahnersatz kostet mehrere tausend Euro und die gesetzliche Krankenkasse kommt für festen Zahnersatz nicht auf. Der monatliche Aufschlag auf die Versicherungsprämie fällt zudem sehr gering aus.

Optionale Leistungen

Todesfallleistung

Stirbt der Versicherte an einem Unfall, wird nur eine Todesfallleistung ausbezahlt. Einen umfangreichen Schutz für Ihre Erben stellt diese Todesfallleistung jedoch nicht dar. Hier sind Sie mit einer Lebensversicherung besser beraten. Denn der Schutz bei der Lebensversicherung ist umfangreicher und in der Regel auch günstiger.

Um einen Todesfall gut abzusichern ist eine Unfallversicherung das falsche Produkt. Deshalb empfehle ich Ihnen für die Todesfallleistung nur eine geringe Summe von 5.000€ festzulegen. So können Begräbniskosten gedeckt werden.

Knochenbruchgeld

Normalerweise bekommen Sie für einen Knochenbruch nichts ausbezahlt, da der Knochen nach einer bestimmten Zeit wieder verheilt. Somit zählt er nicht als Invalidität. Viele Versicherer bieten aber ein Knochenbruchgeld als Zusatzleistung an. Brechen Sie sich bei einem Unfall nun einen Knochen, bekommen Sie einen vorher festgelegten Betrag (meistens bis zu circa 500€).

Der Betrag sichert aber kein Risiko ab. Können Sie aufgrund des Bruchs Ihren Beruf temporär nicht mehr ausüben, ist Ihr Einkommensverlust viel höher, als das bezahlte Knochenbruchgeld.

Zusätzlich wird nicht pro Knochenbruch bezahlt, sondern lediglich ein Pauschalbetrag ausbezahlt. Ob Sie sich beide Arme oder nur einen brechen, macht beim Knochenbruchgeld keinen Unterschied – Sie bekommen denselben Betrag. Es zählt nur, ob es einen Knochenbruch gegeben hat oder nicht.

Für diese eingeschränkten Leistungen eine höhere monatliche Prämie zu bezahlen lohnt sich in der Regel nicht.

Hilfeleistungen

Hilfeleistungen oder auch Assistance-Leistungen genannt, sind für Ihre Unterstützung nach einem Unfall gedacht. Diese werden (fast) immer in einem Paket zusammengeschnürt und sind daher nicht einzeln wählbar.

Auch wenn manche Teile der Hilfeleistung empfehlenswert sind, bekommen Sie meistens gleichzeitig mehrere für Sie nutzlose Leistungen. Zudem können manche dieser Hilfeleistungen auch einfach von Verwandten, dem Partner oder von Freunden geleistet werden. Wenn Sie jedoch derzeit auf sich selbst angewiesen sind, können Hilfeleistungen für Sie in Frage kommen.

Diese Hilfeleistungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Diese Leistungen werden am häufigsten angeboten:

Haushaltshilfe: Die Haushaltshilfe darf nicht mit einer tatsächlichen Pflege verwechselt werden. Es handelt sich hierbei nur um Kleinigkeiten im Haushalt, für die keine Pflegeausbildung notwendig ist. Familie, Partner oder Freunde können Ihnen hier genauso gut weiterhelfen. Dann können Sie sich die Haushaltshilfe sparen.

Rooming-In: Ein Rooming-In (Platz im Krankenhaus für Beteiligte des Unfallopfers) wird von Unfallversicherungen bezahlt. Aber nur, wenn es sich um Kinder als Unfallopfer handelt. Beachten Sie dabei, dass das Kind diese Zusatzleistung besitzen muss und nicht die Eltern. Diese Leistung ist somit nur unter Umständen bei der Familienunfallversicherung relevant.

Haustierversorgung: Es ist zwar zuvorkommend, dass sich die Unfallversicherung um die Haustierversorgung bei einem Unfall kümmert, aber diese Leistung können Sie sich meistens sparen.

Reden Sie einfach mit Freunden und Verwandten darüber, wer sich im Notfall um Ihr Haustier kümmern kann bzw. das Haustier zu einer Tierbetreuung bringt. So landet das Haustier auch bei einer Pflege Ihres Vertrauens.

Psychologische Erstberatung: Bei der psychologischen Erstberatung fallen die Zuschüsse zumeist nur gering aus. Zudem geht es hier nur um die psychologische Erstberatung. Bei einem schweren Unfall sind oft später mehrere Therapie-Einheiten notwendig. Diese überschreiten schnell den Maximalbetrag und/oder werden gar nicht gedeckt.